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Ihre Referentin

RAin Tseja Tsankova-Herrtwich

Wer ich bin und wie ich Ihnen weiterhelfen kann.
Ich bin auf die rechtssichere Gestaltung des Fremdpersonaleinsatzes spezialisiert – insbesondere auf Arbeitnehmerüberlassung, Werk- und Dienstverträge sowie grenzüberschreitende Entsendungen.
Seit mehreren Jahren berate ich Unternehmen aus ganz Deutschland und dem EU-Ausland, die insbesondere im Bereich Personaldienstleistung tätig sind oder auf externe Arbeitskräfte zurückgreifen. Dabei begleite ich Führungskräfte unter anderem bei komplexen Vertragsgestaltungen, bei Betriebsprüfungen und bei der präventiven Absicherung rechtlicher Risiken.
Ein besonderer Fokus liegt auf Kontrollen durch die Bundesagentur für Arbeit, den Zoll oder andere Aufsichtsbehörden bei grenzüberschreitender Tätigkeit.
Seit 2018 bin ich als Rechtsanwältin in der Kanzlei Prof. Dr. Tuengerthal & Kollegen tätig. Ich unterstütze Mandanten unter anderem bei der Einhaltung des AÜG und der Zeitarbeitstarifverträge, bei der Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen, bei grenzüberschreitenden Entsendungen sowie bei Audits und der systematischen Überprüfung interner Prozesse. Im Mittelpunkt steht dabei nicht nur die Verteidigung in Bußgeld- und Ermittlungsverfahren, sondern vor allem die präventive Compliance: Schwachstellen erkennen, Risiken reduzieren und wirksame Schulungs- und Kontrollmechanismen etablieren.
Rechtsanwältin Tseja Tsankova-Herrtwich

Bisherige Veröffentlichungen

Rechtsanwältin Tseja Tsankova-Herrtwich
Nachdrückliche Bedenken gegenüber dem Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV
AWZ Nr. 208 (2019)
Zur Fortsetzung der bedauerlichen Entwicklung der Preisgabe des Herbosch-Kiere-Grundsatzes des EuGH durch weitere Schlussanträge des Generalanwalts Saugmandsgaard in den verbundenen Rechtssachen C-370/17 und C-37/18 "CPRNRAC"
Blickpunkt Dienstleistung 4/2020
Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit durch das Arbeitsschutzkontrollgesetz: Verstoß gegen Europarecht?
EWS - Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht 3/2021
EuGH spricht Zeitarbeitern Anspruch auf Zuschläge beim Urlaubsentgelt zu, EuGH Urteil vom 13.01.2022 - C-514/20
Blickpunkt Dienstleistung 2/2022
Fremdpersonaleinsatz in der Fleischwirtschaft - kein effektiver Rechtsschutz
NZA-RR 8/2022
BFH lässt Zeitarbeit und Werkverträge in der Fleischwirtschaft teilweise zu - BFH, VII B 9/22, Beschluss vom 03.05.2023
Blickpunkt Dienstleistung 6/2023
Wie berechnet man die Überlassungsdauer?
Blickpunkt Dienstleistung 7-8/2023
Wann haften Verleiher für ihr Personal - Urteil des LG Berlin
Blickpunkt Dienstleistung 7-8/2023
SG Trier: Werkvertrag oder illegale Arbeitnehmerüberlassung am Bau?
Blickpunkt Dienstleistung 9/2023
Vorbereitung auf die Betriebsprüfung der Bundesagentur für Arbeit bei Verlängerung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
Blickpunkt Dienstleistung 10/2023
Personaldienstleister und SOKA-Bau - Unwissenheit schützt vor Beiträgen nicht, BAG Urteil 10 AZR 343/22
Blickpunkt Dienstleistung 5/2024

Seminare

Seit Anfang 2025 biete ich Ganztagsseminare zum Thema "Arbeitnehmerüberlassung: legal, illegal, ganz egal" an.
In diesen Seminaren informiere ich im Rahmen von vier Vorträgen interessierte Führungskräfte über die Besonderheiten der Zeitarbeit, inklusive der Entsendung von Zeitarbeitern mit A1-Bescheinigungen.
Die Seminare bieten Raum für einen intensiven Praxisaustausch über die häufig anspruchsvolle Umsetzung der gesetzlichen und tarifvertraglichen Anforderungen in der Personaldienstleistung.
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