Über Rechtsanwältin
Tsankova-Herrtwich
Wer ich bin und wie ich Ihnen weiterhelfen kann.
Ich bin spezialisiert auf die rechtssichere Gestaltung von Fremdpersonaleinsätzen – insbesondere im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassung, Werkverträgen und Entsendungen.
Seit mehreren Jahren berate ich Unternehmen aus ganz Deutschland und dem EU-Ausland, die insbesondere im Bereich Personaldienstleistung tätig sind oder auf externe Arbeitskräfte zurückgreifen. Dabei begleite ich Führungskräfte unter anderem im Rahmen komplexer Vertragsgestaltungen, Betriebsprüfungen oder zur präventiven Risikoabsicherung.
Ein besonderer Fokus liegt auf Kontrollen durch Behörden wie die Bundesagentur für Arbeit, den Zoll oder Aufsichtsbehörden bei grenzüberschreitender Tätigkeit.
Ich unterstütze seit 2018 als Rechtsanwältin in der Kanzlei Prof. Dr. Tuengerthal & Kollegen zahlreiche Mandanten u. a. bei der Prüfung und Einhaltung des AÜG, der Zeitarbeitstarifverträge, bei der Gestaltung rechtskonformer Prozesse zur Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen, der rechtskonformen Umsetzung von Entsendungen, bei Audits und der systematischen Überprüfung unternehmensinterner Prozesse. Dabei geht es nicht nur um Verteidigung im Bußgeld- oder Ermittlungsverfahren, sondern vor allem um proaktive Compliance: Schwachstellen erkennen, Risiken minimieren, Schulungs- und Kontrollmechanismen etablieren.
Bisherige Veröffentlichungen
Nachdrückliche Bedenken gegenüber dem Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV
AWZ Nr. 208 (2019)
Zur Fortsetzung der bedauerlichen Entwicklung der Preisgabe des Herbosch-Kiere-Grundsatzes des EuGH durch weitere Schlussanträge des Generalanwalts Saugmandsgaard in den verbundenen Rechtssachen C-370/17 und C-37/18 "CPRNRAC"
Blickpunkt Dienstleistung 4/2020
Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit durch das Arbeitsschutzkontrollgesetz: Verstoß gegen Europarecht?
EWS - Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht 3/2021
EuGH spricht Zeitarbeitern Anspruch auf Zuschläge beim Urlaubsentgelt zu, EuGH Urteil vom 13.01.2022 - C-514/20
Blickpunkt Dienstleistung 2/2022
Fremdpersonaleinsatz in der Fleischwirtschaft - kein effektiver Rechtsschutz
NZA-RR 8/2022
BFH lässt Zeitarbeit und Werkverträge in der Fleischwirtschaft teilweise zu - BFH, VII B 9/22, Beschluss vom 03.05.2023
Blickpunkt Dienstleistung 6/2023
Wie berechnet man die Überlassungsdauer?
Blickpunkt Dienstleistung 7-8/2023
Wann haften Verleiher für ihr Personal - Urteil das LG Berlin
Blickpunkt Dienstleistung 7-8/2023
SG Trier: Werkvertrag oder illegale Arbeitnehmerüberlassung am Bau?
Blickpunkt Dienstleistung 9/2023
Vorbereitung auf die Betriebsprüfung der Bundesagentur für Arbeit bei Verlängerung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
Blickpunkt Dienstleistung 10/2023
Personaldienstleister und SOKA-Bau - Unwissenheit schützt vor Beiträgen nicht, BAG Urteil 10 AZR 343/22
Blickpunkt Dienstleistung 5/2024
Seminare
Seit Anfang 2025 biete ich Ganztagsseminare zu dem Thema "Arbeitnehmerüberlassung: legal, illegal, ganz egal" an.
In diesen Seminaren informiere ich im Rahmen von vier Vorträgen interessierte Führungskräfte über die Besonderheiten der Zeitarbeit, inklusive der Entsendung von Zeitarbeitern mit A1-Bescheinigungen.
Bei den Seminaren kommt es zu einem tollen Austausch zwischen den Teilnehmern über die teilweise komplizierte Umsetzung aller rechtlichen Anforderungen der prüfungsintensivsten Branche in Deutschland.